Wissenswertes

1. Bußgeldbescheid

Was steht im Bußgeldbescheid?

In einem Bußgeldbescheid werden Ihnen die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mitgeteilt.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Der Bescheid muss normalerweise innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Verstoß bei Ihnen eintreffen. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die Zuwiderhandlung in der Regel als verjährt.

Kann ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen ?

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch dagegen einlegen. Ich helfe Ihnen gerne dabei.

Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Rufen Sie mich umgehend an. Ich helfe Ihnen.

Was ist ein Bußgeldbescheid?

Sie erhalten einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten sind:

– Geschwindigkeitsverstoß

– Überfahren einer roten Ampel

– Handy am Steuer

– Abstandsverstoß

– Alkohol oder Drogen am Steuer

Im Bußgeldbescheid werden Sanktionen gegen Sie verhängt. Dabei handelt es sich meist um

– eine Geldbuße,

– Punkte in Flensburg,

– ein Fahrverbot oder

– die Anordnung eines Fahrtenbuchs.

Sie erfahren meist vom Bußgeldverfahren gegen Sie, weil Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt wird. Beachten Sie, dass Sie erst gegen den späteren Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. In vielen Fällen lohnt sich daher der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Insbesondere kann häufig in folgenden Fäööen erfolgreich Einspruch erhoben werden:

– Der Vorwurf zum Verkehrsverstoß ist bereits verjährt.

– Sie sind zum vorgeworfenen Datum das Fahrzeug nicht gefahren bzw. lässt sich nicht mehr sicher sagen, wer das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt geführt hat .

– Die Messgeräte (Blitzer) waren nicht richtig eingestellt oder falsch platziert.

– Das Lichtbild / Foto ist die geblitzte Person nicht eindeutig zu erkennen.

– Kennzeichen oder Namen im Bußgeldbescheid sind falsch.

– Die Rechtsbehelfsbelehrung ist falsch, fehlerhaft oder unvollständig.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung, denn ob Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen sollten, kann pauschal nicht beantwortet werden. Ich helfe Ihnen gerne.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

Die Verjährung führt häufig dazu, dass das Bußgeldverfahren gegen Sie eingestellt werden muss.

Grundsätzlich beträgt die Frist der Verjährung drei Monate nach dem vorgeworfenen Vergehen. Bei Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit Alkohol beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.

Zu beachten ist allerdings, dass die Verjährung unterbrochen werden und neu beginnen kann.

Beispielsweise nach Eingang eines Bußgeldbescheids beginnt die Verjährungsfrist neu und beträgt sechs Monate. Oder Sie erhalten einen Anhörungsbogen. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von drei Monaten erneut zu laufen.

Die Verjährung kann allerdings nicht unendlich hinausgezögert werden. Maximal die zweifache Verjährungsfrist seit dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß darf beansprucht werden.

2. Rotlichtverstoß

Das Überfahren einer roten Ampel stellt einen Verkehrsverstoß dar. Insbesondere kommt es beim überfahre einer roten Ampel darauf an, ob die Rotlichtphase bereits mehr als 1 Sekunde andauerte. Nur dann liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der regelmäßig ein Fahrverbot zur Folge haben kann. Wenn die Polizeibeamten die Dauer der Rotlichtdauer geschätzt haben ist entscheidend, ob der Rotlichtverstoß von den Polizeibeamten gezielt oder nur beiläufig beobachtet wurde.

Wird der Rotlichtverstoß von Polizeibeamten gezielt beobachtet, stellt dies ein geeignetes Mittel zur Erfassung der Rotlichtphase dar. Entscheidend für den Zeitpunkt für die Berechnung des Rotlichtverstoßes ist das Überfahren der Haltelinie.

Wurde das Überfahren der roten Ampel nicht gezielt beobachtet, rechtfertigt dies nicht die Feststellung einer groben Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers. Eine allgemeine Feststellung, die Ampel habe bereits „2 Sekunden” oder „sehr lange” Rotlicht gehabt, rechtfertigt nicht die Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes.

Bei Rotlichtverstößen an Ampelkreuzungen werden häufig Lichtbildaufnahmen gefertigt (Blitzer). In solchen Fällen werden zwei Induktionsschleifen, A-Schleife und B-Schleife genannt, in die Straßendecke eingebracht. Es werden zwei Fotos von den Messgeräten gemacht, daher blitzt es zweimal. Beim Überfahren jeder Schleife wird jeweils ein Foto gemacht.

Die Lichtbildaufnahmen zeigen wann die jeweilige Induktionsschleife seit Beginn der Rotlichtphase überfahren wurde. Dabei kommt es hin und wieder zu Fehlern.

3. Fahrtenbuch

Die Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen. Häufig ist das der Fall, wenn sich der Fahrzeugführer nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht ermitteln lässt.

In dem Fahrtenbuch ist vor dem Beginn jeder Fahrt Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und nach Beendigung der Fahrt unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

Das Fahrtenbuch ist der zuständigen Behörde auf Verlangen jederzeit auszuhändigen und sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muss, aufzubewahren. Regelmäßig können auch Kontrollen am Wohnort des Betroffenen durch die Polizei erfolgen.